AGB’s Ricardo Palazzolo (spixel GmbH)
1. Geltungsbereich
Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vom „Fotografen“ die Rede ist, ist damit Ricardo Palazzolo beziehungsweise das von ihm geführte Unternehmen (spixel GmbH) gemeint. Der Begriff umfasst sämtliche durch Ricardo Palazzolo persönlich oder durch von ihm beauftragte Hilfspersonen, Mitarbeitende, Freelancer, Assistenten oder Subunternehmer erbrachten Leistungen im Zusammenhang mit den angebotenen Dienstleistungen.
Soweit in diesen AGB vom „Kunden“ die Rede ist, ist damit jede natürliche oder juristische Person gemeint, welche beim Fotografen eine Anfrage stellt, ein Angebot einholt, einen Vertrag abschliesst oder eine Dienstleistung beziehungsweise ein Produkt des Fotografen in Anspruch nimmt.
Mit der Buchung einer Dienstleistung, der Annahme eines Angebots oder dem Abschluss eines Vertrages anerkennt der Kunde die jeweils gültige Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen als verbindlichen Bestandteil des Vertragsverhältnisses.
2. Auftrag
(1) Die Bildgestaltung und künstlerisch-technische Gestaltung sowie eine eigene Auswahl der Bilder bleiben dem Fotografen vorbehalten. Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die dem Kunden am Ende zur Verfügung gestellt werden. Unabhängig hiervon respektieren die Auftraggeber die künstlerischen Freiheiten und den individuellen Stil des Fotografen. Die Auftraggeber sind sich bewusst, dass die Arbeiten von diesem Stil stets geprägt sind. Reklamationen in Bezug hierauf sind ausgeschlossen.
(2) Der Betrag für das Shooting muss spätestens am Shootingtag bezahlt werden. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
(3) Überschreitet der Auftrag die vereinbarte Zeit, ist der Fotograf berechtigt, den Mehraufwand mit CHF 400.-/ Stunde für die tatsächlich angefallene Zeit zusätzlich in Rechnung zu stellen.
(4) Kommen die Auftraggeber ihren, zur Erledigung des Auftrages erforderlichen Mitwirkungsleistungen nicht nach oder entstehen für den Fotografen bei Auftragsannahme nicht absehbare Wartezeiten aus Gründen, die die Auftraggeber zu vertreten haben, ist der Fotograf dazu berechtigt, auch bei Vereinbarung eines Festpreises einen im Verhältnis zu dem Mehraufwand stehenden Aufpreis in Rechnung zu stellen.
3. Nutzungs- & Urheberrechte
(1) Dem Fotografen stehen die Urheberrechte an den von ihm angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken nach dem Urhebergesetz zu.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart, erhalten die Auftraggeber an den vom Fotografen angefertigten Lichtbildern und Lichtbildwerken ein Einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur persönlichen, nicht kommerziellen Nutzung. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht zur Vervielfältigung und Verbreitung zu nicht gewerblichen Zwecken.
(3) Eine entgeltliche Nutzung der Lichtbilder und Lichtbildwerke bedarf einer vorherigen und ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen. Gleiches gilt im Fall einer Bearbeitung, Retusche, Verfremdung oder Umgestaltung der Lichtbilder und Lichtbildwerke, auch bei Foto-Composings, Montagen oder sonstiger Manipulationen.
(4) Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt grundsätzlich erst nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
(5) Es gibt keinen Anspruch auf Herausgabe von Originaldateien, Negativen oder sonstige Rohdateien, sofern dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.
4. Rechte am eigenen Bild / Einräumung Veröffentlichungsrechte
(1) Für den Fotografen ist es wichtig, Bilder von seinen Shootings zu veröffentlichen, um andere Kunden von der Qualität seiner Arbeit überzeugen zu können. Sollte eine Veröffentlichung gänzlich verboten sein, wird ein Aufpreis verrechnet. Ein Verbot zur Veröffentlichung muss dem Fotografen zwingend VOR dem Shooting mitgeteilt werden. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung erlaubt ist. Bilder von Kindern & Babys werden nicht ohne Erlaubnis veröffentlicht.
5. Stornierung des Shootings
(1) Wird das Shooting storniert aufgrund von dem Fotografen nicht vertretbaren Gründen (Keine Lust mehr, anderer Fotograf gefunden etc.) Gelten folgende Kündigungsbedingungen: (Krankheit mit Zeugnis ausgeschlossen sowie wetterbedingte Verschiebungen)
– bis 1 Monat vor dem Shooting kann das Shooting kostenlos storniert werden.
– 1 Monat bis 2 Wochen vor dem Shooting kann das Shooting storniert werden, jedoch wird eine Entschädigung für den Aufwand sowie die Terminreservierung von 25% des Auftragspreises verlangt.
– 2 Wochen bis 1 Woche vor dem Shooting kann das Shooting storniert werden, jedoch wird eine Entschädigung für den Aufwand sowie die Terminreservierung von 50% des Auftragspreises verlangt.
– 1 Woche vor dem Shooting muss der komplette Shootingspreis bezahlt werden. Aus Kulanz des Fotografen kann ein Gutschein ausgestellt werden.
6. Visitenkarten mit Rubbelfeld
(1) Der Fotograf kann zu Werbe- und Marketingzwecken Visitenkarten mit einem Rubbelfeld ausgeben. Unter dem Rubbelfeld kann ein Rabatt, ein Preisvorteil oder eine andere Aktion ausgewiesen sein. Die auf der Visitenkarte angegebenen Vorteile gelten ausschliesslich unter den nachfolgenden Bedingungen.
(2) Die Visitenkarte mit Rubbelfeld ist persönlich und nicht übertragbar. Zur Einlösung berechtigt ist ausschliesslich die Person, welche die Visitenkarte direkt vom Fotografen erhalten hat. Der Fotograf ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis über den Erhalt der Karte zu verlangen.
(3) Die Original-Visitenkarte muss bei Vertragsabschluss bzw. spätestens vor Rechnungsstellung physisch an den Fotografen übergeben werden. Kopien, Fotos, Scans oder digitale Reproduktionen berechtigen nicht zur Einlösung.
(4) Die Einlösung eines auf der Visitenkarte ausgewiesenen Rabatts oder Vorteils ist ausschliesslich für vom Fotografen ausdrücklich freigegebene Shootings möglich. Ob ein bestimmtes Shooting für die Einlösung berechtigt ist, muss vor der Buchung mit dem Fotografen abgeklärt und von diesem bestätigt werden.
(5) Hochzeitsreportagen, Hochzeitsbegleitungen, Elopements sowie sämtliche physischen Produkte, insbesondere Fotoalben, Fotobücher, Wandbilder, Fine-Art-Prints, Abzüge und sonstige Druckerzeugnisse, sind von sämtlichen Rabatten und Vorteilen aus der Visitenkarte mit Rubbelfeld grundsätzlich ausgeschlossen.
(6) Rabatte, Preisvorteile oder sonstige Vorteile aus der Visitenkarte mit Rubbelfeld sind nicht mit anderen Rabatten, Gutscheinen, Sonderaktionen, Promotionsangeboten oder sonstigen Preisnachlässen kombinierbar. Pro Auftrag kann maximal eine Visitenkarte eingelöst werden.
(7) Eine Barauszahlung, Auszahlung in Teilbeträgen, nachträgliche Verrechnung oder Übertragung auf andere Personen ist ausgeschlossen.
(8) Die Übergabe einer Visitenkarte mit Rubbelfeld begründet keinen Anspruch auf den Abschluss eines Vertrages oder die Annahme eines Auftrages durch den Fotografen. Der Fotograf behält sich das Recht vor, Anfragen oder Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Auszahlung, Ersatz oder anderweitige Entschädigung des ausgewiesenen Rabatts oder Vorteils.
(9) Der Fotograf ist berechtigt, die Einlösung einer Visitenkarte mit Rubbelfeld abzulehnen, wenn berechtigte Zweifel an deren Herkunft, Echtheit, Besitzberechtigung oder den Einlösevoraussetzungen bestehen.
(10) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
WARUM AGB’S?
Zum einen zeigt die Erfahrung, dass eine Absicherung von beiden Seiten her nützlich und notwendig ist. Andererseits kennen sich meine Kunden mit den Richtlinien in der Fotografie nicht aus (Urheberrecht usw.) in den AGB’s wird dies verständlich und einfach erläutert und es wird für „einfache“ Shootings kein Vertrag notwendig.


